Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Robobee AG
Stand 20.01.2025 /v1.0
1 Geltungsbereich
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen der Robobee AG (nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Robobee“) und ihren
Kunden. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Version der AGB
wird unter https://start.robobee.com/terms publiziert. Eine schriftliche
Ausgabe kann von Robobee angefragt und bezogen werden.
2 Lieferumfang und technische Spezifikation
Die Darstellung unserer Produkte und Dienstleistungen auf unserer Website, in Katalogen oder anderen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Lieferung der Ware und/ oder Erbringung der Dienstleistung zustande.
Die
Standardspezifikationen sämtlicher Produkte der Robobee sind auf der Homepage
unter https://robobee.com festgehalten. Alle vom Käufer verlangten
benutzerdefinierten Spezifikationen müssen eigens festgelegt und durch die Robobee
vorgängig genehmigt und angeboten werden.
3 Preise, Zahlungsbedingungen und Haftung
3.1 Preise
Alle angegebenen Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager der Robobee und verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise anzupassen, sofern im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben erhoben werden. Der Kunde trägt sämtliche Nebenkosten wie z.B. Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen auf eigene Kosten.
3.2 Preisänderungen bei abweichender Bestellung
Bei einer vom ursprünglichen Angebot abweichenden Bestellung behält sich die Robobee eine entsprechende Preisänderung vor.
3.3 Zahlungsbedingungen
Währung und Zahlungsbedingungen sind im Angebot oder in einem Vertrag definiert. Als Standard gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
- 50% des Vertragspreises als Anzahlung fällig spätestens 30 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung und der Rechnung. Die verbindliche Beschaffung und/ oder Herstellung der Produkte beginnt erst nach Eingang dieser Anzahlung.
- 40% des Vertragspreises ist bei Anlieferung der Ware oder mit Beginn der Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen fällig. Die Zahlung hat unverzüglich nach Eintritt dieser Bedingung zu erfolgen.
- 10% des Vertragspreises spätestens 30 Tage nach erfolgter Installation und Abnahme vor Ort oder mit dem ersten Produktionseinsatz durch den Käufer je nach dem, was zuerst erfolgt.
Die Rechnungen der Robobee sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
3.4 Teilverrechnungen und Währung
Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Rechnungsbeträge, die durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen. Zahlungen sind ohne Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten.
3.5 Verrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder solche mit seinen Zahlungspflichten zu verrechnen.
3.6 Zahlung durch einen Dritten
Erfolgt die Bezahlung der Bestellung durch einen Dritten (z.B. Finanzierungsgesellschaft), so hat der Käufer den Robobee bis spätestens 30 Tage vor Versand, wie er für eine vertragsmässige Erfüllung erforderlich ist, schriftlich über diese Tatsache zu informieren und die Identität der entsprechenden Finanzierungsgesellschaft offenzulegen. Ansonsten behält sich die Robobee vor, die Rechnung und alle damit zusammenhängenden offiziellen Erklärungen inkl. Zollpapiere auf den Namen des Käufers (Besteller) auszustellen. Führt die Nichtbeachtung dieser Bestimmung zu einer Verzögerung oder gar Stornierung einer Bestellung, so schliesst der die Robobee hierfür jegliche Haftung aus.
3.7 Zahlungsverzug und Kosten
Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, kann die Robobee unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, sämtliche offenen Forderungen fällig stellen und für diese Beträge Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat (max. 5% p.a.) zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnen. Vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, können ebenfalls geltend gemacht werden.
3.8 Haftung
Die Robobee haftet ausschliesslich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.9 Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Robobee.
Bei Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der
Kunde bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung an uns ab. Wir
nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen
ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt
4 Lieferung und Lieferzeit
4.1 Beginn der Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte
a) Datum der Auftragsbestätigung oder ein anderes vereinbartes Datum.
b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen.
c) Datum, an dem die Robobee eine vor der Lieferung zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.
4.2 Verbindlichkeit der Lieferzeiten
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die angegebenen Lieferzeiten unverbindlich. Sollte die Robobee eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, wird der Kunde umgehend informiert und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt.
4.3 Rücktrittsrecht bei Lieferverzögerung
Bei einer Lieferverzögerung von mehr als vier Wochen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Lieferverzug nicht auf höhere Gewalt oder andere nicht von der Robobee zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
4.4 Teil- und Vorlieferungen
Die Robobee ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und diese entsprechend in Rechnung zu stellen. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 90 Tage nach Bestellung als abgerufen.
4.5 Verzögerungen durch den Kunden
Wird der Liefertermin aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, nachträglich geändert, die Ware nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, die Annahme verweigert oder die Zustellung nicht möglich gemacht, so gerät der Kunde ohne Mahnung in Abnahmeverzug (vgl. Kapitel 4.6). Dies gilt sowohl für die gesamte Bestellung als auch für einzelne Positionen daraus.
4.6 Verzug und Lagerungskosten
Sollten keine genauen Liefertermine oder -zeiträume vereinbart worden sein, so gilt als vereinbarte Lieferzeit ein Jahr ab Versand der Auftragsbestätigung. Gerät der Kunde in Verzug, ist die Robobee ab dem 7. Tag berechtigt, Lager- und Handlingskosten in Rechnung zu stellen. Pro Tag wird eine Pauschale von CHF 3.– pro Lademeter oder die effektiv angefallenen und von der Robobee ausgewiesenen Lager- und Handlingskosten berechnet. Der Kunde trägt zudem das Risiko für eventuelle Schäden oder den Untergang der Waren.
4.7 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Robobee.
5 Eignung
der Ware
5.1 Verantwortung des Kunden
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die angebotenen Waren auf Eignung und Vollständigkeit zu prüfen. Ist der Erfüllungsgrad nicht ausreichend geklärt, unterstützt die Robobee den Kunden bei der weiteren Konkretisierung gegen entsprechende Vergütung.
5.2 Mitwirkungspflicht des Kunden
a)
Erbringung
notwendiger Leistungen
Der
Kunde hat rechtzeitig alle Leistungen zu erbringen, die Voraussetzung für die
ordentliche Vertragserfüllung durch die Robobee sind. Dazu gehört insbesondere
die Bereitstellung aller Unterlagen, Informationen und ggf. Personal, die für
die Ausführung der Arbeiten notwendig sind.
b)
Mehraufwand
Sollte
der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht umfassend erfüllen, ist die Robobee
berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Der
Kunde trägt ausserdem die Verantwortung für die Schaffung der technischen,
organisatorischen und administrativen Voraussetzungen für eine einwandfreie
Lieferung der Waren.
6 Abnahme durch den Käufer
Die Ware gilt als abgenommen, sobald der Abnahmetest erfolgreich abgeschlossen ist. Der Abnahmetest wird am Firmensitz des Käufers durchgeführt. Der Abnahmetest soll das korrekte Funktionieren der Ware und die Leistung innerhalb der generellen und spezifischen bestellen Spezifikationen gemäss Leistungsumfang nachweisen. Die Betriebsparameter werden unter Berücksichtigung der technischen Spezifikationen gemeinsam mit dem Käufer definiert. Vom Käufer verlangte spezifische Leistungskriterien müssen vorgängig schriftlich beantragt werden und bedürfen der Zustimmung der Robobee. Die Produkteinführung während der Inbetriebnahme bis zum Abnahmetest kann nicht mit einer Kundenschulung gleichgestellt werden, und wird bei Bedarf separat offeriert.
Die Ware gilt als abgenommen, sobald der Abnahmetest erfolgreich abgeschlossen wurde und das Abnahmeprotokoll von beiden Parteien unterzeichnet wurde oder bei ersten Produktionseinsatz durch den Kunden.
Mit der Abnahme
der Ware stimmt der Kunde aus ausdrücklich dem Fernsteuerungszugriff auf die
gekaufte Ware durch die Robobee für Fehlerbehebungen, Fernwartung und
Softwareupdates zu.
7 Übergang von Nutzen und Gefahr
Der
Nutzen und die Gefahr für die Kaufsache gehen unabhängig von der Art der
Lieferung mit dem Versand/Transport ab Werk bzw. Lager der Robobee auf den
Kunden über. Folglich übernimmt die Robobee keine Haftung für allfällige
Transportschäden.
8 Mängelrüge und Gewährleistung
8.1 Prüfpflicht des Kunden und Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Ware als genehmigt.
8.2 Gewährleistungspflicht und Haftungsausschlüsse
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für Robobee-Produkte und 12 Monate für elektronische Komponenten, Software und Sonderanfertigungen. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Robobee behebt Mängel nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Die Haftung für normale Abnutzung, unsachgemässe Nutzung, schlechte Behandlung oder Korrosion ist ausgeschlossen.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.3 Folgen nicht gerechtfertigter Mängelrügen
Stellt
sich eine Mängelrüge als unbegründet heraus, kann Robobee dem Kunden die
Prüfungskosten in Rechnung stellen.
9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Robobee.
Bei
Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde
bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung an die Robobee ab.
Die Robobee nimmt diese Abtretung stillschweigend an, sofern sich aus der
Weiterveräusserung keinen Nachteil ergibt. Im Falle eines Nachteils behält sich
Robobee das Recht vor, eine Kompensation beim Kunden (Weiterveräusserer)
geltend zu machen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt,
solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der Robobee gegenüber nachkommt.
10 Rücktritt vom Vertrag
10.1 Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Lieferverzug auf grobes Verschulden (“grobfahrlässiges Verhalten”) der Robobee zurückzuführen ist und eine angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.
10.2 Rücktrittsrecht der Robobee
Die Robobee ist unabhängig von ihren sonstigen Rechten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
a) die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) Erhebliche Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser weder Vorauszahlung leistet noch eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c) die Verlängerung der Lieferzeit aufgrund der in den Ziffern 4.3, 4.4, 4.5 oder 4.6 genannten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate, beträgt.
10.3 Teilrücktritt
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung aus den oben genannten Gründen erklärt werden.
10.4 Rücktritt bei Abrufverträge
Abrufaufträge gelten mit der initialen Bestellung als bindend. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Abrufmengen innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums vollständig abzunehmen.
Eine Stornierung durch den Kunden ist nur mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Robobee möglich. Dabei gelten die folgenden Regelungen:
a) Bereits beim OEM-Hersteller bestellte Geräte: Der Kunde hat den vollen Auftragswert für bereits bestellte oder bereitgestellte Geräte zu tragen.
b) Vorbereitungs- und Materialkosten: Der Kunde ist verpflichtet, alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Material- und Vorbereitungsarbeiten zu entschädigen.
c) Entgangener Gewinn: Als pauschaler Schadensersatz werden 30 % des Auftragswerts der stornierten Menge berechnet.
Im Fall eines Teilrücktritts gelten die gleichen Bedingungen. Diese finden auf die noch ausstehenden Forderungen Anwendung.
10.5 Rücktritt im Insolvenzfall
Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein solches mangels hinreichenden Vermögens nicht durchgeführt werden kann, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10.6 Abrechnung bei Rücktritt
Im Falle des Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäss abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von der Robobee erbrachte Vorbereitungshandlungen. Die Robobee ist ausserdem berechtigt, die Rücklieferung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
10.7 Sonstige Rücktrittsfolgen
Weitere
Ansprüche des Kunden bei einem Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.
11 Produktehaftpflicht
11.1 Gebrauchsanweisungen
Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Robobee erhältlichen Gebrauchsanweisungen bei Aufstellung und Benutzung der Kaufsache strikt zu befolgen.
11.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Robobee für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Auftragswert begrenzt.
12 Abänderungen des Vertrags
Abänderungen
und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sowie deren Aufhebung bedürfen
zur Rechtsgültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die
Robobee.
13 Technische Unterlagen und Urheberrechte
Die
Robobee behält sich an Angeboten, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen,
Abbildungen, Zeichnungen, Softwareanpassungen und sonstigen Unterlagen
sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sind solche Unterlagen als
„vertraulich“ bezeichnet, bedarf die Weitergabe an Dritte der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung der Robobee.
14 Abwerbeverbot
Der
Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags und innerhalb von 12
Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter der Robobee für sich oder
Dritte anzustellen oder anstellen zu lassen. Ausnahmen bedürfen des
gegenseitigen schriftlichen Einverständnisses. Bei Übertretung wird eine
Entschädigung in Höhe von 3 Jahreslöhnen des betroffenen Mitarbeiters fällig.
15 Geltungsdauer, Anpassungen und Ergänzungen der AGB
15.1 Inkrafttreten
Diese AGB treten mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung und dieser AGB in Kraft. Die Robobee kann die AGB jederzeit ändern und ergänzen, insbesondere bei Änderungen der Rechtsgrundlagen.
15.2 Mitteilung von Änderungen
Die
vorliegenden AGBs treten mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung und
dieser AGB in Kraft. Die AGB können von Robobee jederzeit geändert und ergänzt
werden, insbesondere dann, wenn dies Änderungen der Rechtsgrundlage erfordern.
Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Käufer per E-Mail mitgeteilt.
16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Schwyz (SZ).